
Durch die Eheschließung eines adeligen Mannes mit der Mutter seines vorehelichen Kindes erlangte dieses die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch den Familiennamen des Vaters und dessen Stand; damit verbunden war auch der Erhalt des Adels und der Adelsbezeichnung. Diese Vorgangsweise war bereits im gemeinen Recht üblich und be...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/L/Legitimatio_per_matrimonium_su/legitima
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